Die Batterie ist verbaut. Wer holt sie in 15 Jahren wieder ab?

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Was passiert mit der Anlage, wenn sie ausgedient hat? Wer ist dafür verantwortlich, wer trägt die Kosten, und was gilt, falls der Anbieter dann gar nicht mehr existiert? Das ist keine Nachhaltigkeitsfrage, sondern eine Haftungsfrage.

Und die gesetzliche Antwort ist eindeutiger, als die meisten erwarten.

Was daraus in der Praxis folgt, und worauf man vor der Unterschrift wirklich achten sollte, hängt davon ab, aus welcher Position man auf die Anlage schaut: als Einkauf, als Investor oder als Kommune. Deshalb folgt weiter unten für jede dieser Rollen ein eigener Abschnitt mit den jeweils relevanten Punkten.  



Die gesetzliche Basis in Kürze
 

Seit dem 7. Oktober 2025 regelt in Deutschland das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542, es hat das bisherige Batteriegesetz (BattG) abgelöst.

Im Kern heißt das für Käufer:

  1. Der Anbieter muss vor dem Verkauf bei der Stiftung EAR registriert sein,

  2. er nimmt die Batterie am Lebensende kostenfrei* zurück, auch bei bereits gekauften Systemen,

  3. und er muss eine finanzielle Garantie hinterlegen, die auch im Insolvenzfall greift. Das Kundenrisiko hängt also nicht am Fortbestand des Anbieters.

Der erste Punkt ist dabei mehr als eine Formalie: Ohne diese Registrierung dürfen in Deutschland gar keine Lithium-Batterien in Verkehr gebracht oder installiert werden, weder durch den Hersteller noch durch den Kunden. Die Registrierung ist damit keine Zusatzleistung, sondern die Voraussetzung dafür, dass eine Anlage überhaupt legal in Betrieb gehen darf.

Bei iwell lässt sich das direkt nachprüfen: Registrierung bei der Stiftung EAR unter Batt-Reg.-Nr. 53328913, Zusammenarbeit mit der Landbell Group als Organisation für Herstellerverantwortung (OfH), beides öffentlich im EAR-Register einsehbar.

*Wichtiger Punkt für die Einordnung: Kostenfrei ist nur die Rücknahme der Batteriemodule selbst. Gehäuse, Verkabelung und Wechselrichter fallen unter eine andere Regelung (WEEE/ElektroG) und werden separat behandelt. Was das konkret für den Ablauf bedeutet, sehen Sie im nächsten Abschnitt.

 

So läuft Rückbau und Recycling von Batteriespeichern bei iwell ab  


Der Kunde meldet sich bei iwell,  sobald sich das Lebensende der Anlage abzeichnet,  oder iwell meldet sich beim Kunden, wenn das Monitoring das anzeigt. iwell bestätigt Demontage- und Abholtermin. Dann fällt die Entscheidung: nur die Batteriemodule entfernen lassen, oder die komplette Anlage zurückbauen. Ab hier verzweigt sich der Ablauf. 

Nur die Batteriemodule: iwell und der Recyclingpartner entfernen und recyceln ausschließlich die Batteriemodule. Der Kunde erhält ein Recyclingzertifikat für die eigenen Unterlagen. Fertig, vollständig compliant, ohne zusätzliche Kosten. 

Komplette Anlage:  iwell und der Recyclingpartner bauen die komplette Anlage ab, inklusive Wechselrichter, Elektrokomponenten und Gehäuse. Alle Batteriematerialien und Elektrokomponenten werden zertifiziert recycelt, auch dafür gibt es ein Zertifikat. Gesondert in Rechnung gestellt werden dabei drei Positionen: die Demontage der Anlage und ihre Vorbereitung für den Abtransport, der Transport zur Verwertungsanlage, sowie Entsorgung und Recycling der Komponenten, die nicht unter die EU-Batterieverordnung fallen, etwa Gehäuse, Verkabelung und Wechselrichter. Nur die Batteriemodule selbst bleiben in jedem Fall kostenfrei.  

Wer dabei was übernimmt:

  • Der Kunde meldet sich rechtzeitig, entscheidet über den Rückbauumfang und erhält am Ende das Zertifikat.
  • iwell bestätigt Prozess und Logistik, übernimmt in jedem Fall die Demontage der Batteriemodule, organisiert die Abholung durch den Partner und bestätigt die Abmeldung bei der Behörde.
  • Der Recyclingpartner plant die Abholung und recycelt die Batteriematerialien.

Ein Punkt, der oft nachgefragt wird: Die Batteriemodule selbst darf und muss der Kunde nicht selbst entfernen. Aus Sicherheitsgründen übernimmt das ausschließlich iwell, unabhängig davon, welcher Rückbauumfang gewählt wurde.

Auch bei einer normalen Entnahme am Lebensende gelten feste Sicherheitsvorgaben für Lithium-Batterien: Sie werden spannungsfrei geschaltet, das Batteriemanagementsystem isoliert, und Verpackung sowie Kennzeichnung folgen den Gefahrgutvorschriften, unter anderem UN 3536 / ADR. Das übernimmt der zertifizierte Partner als Teil des Standardprozesses, ohne zusätzlichen Aufwand für den Kunden. 

 

Was sonst noch oft gefragt wird    


Was, wenn der OfH-Partner wechselt?
Ein Wechsel der Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) betrifft ausschließlich künftige Projekte. Bereits installierte und registrierte Systeme bleiben davon unberührt, und ein Wechsel wird immer vorab kommuniziert.

Gibt es eine Mindestmenge für die Rücknahme? Nein, für eine Rücknahmeanfrage braucht es keine Mindestmenge. Anfragen werden einzeln pro Standort bearbeitet oder gebündelt, wenn mehrere Systeme etwa zeitgleich das Lebensende erreichen, das macht den Transport effizienter. Eine feste Wartezeit-Obergrenze gibt es nicht, iwell orientiert sich am bei der Anfrage vereinbarten Zeitrahmen.

 

Je nach Rolle:  worauf es ankommt 

 

  • Einkauf und Compliance:
    Nachweis für Batteriespeicher-Recycling   

    Wer ein Speichersystem beschafft, bekommt die Recyclingfrage selten über die Technik,  sondern über Lieferkettensorgfaltspflichten (LkSG) und ESG-Reporting. Gebraucht wird ein Nachweis,  wie der Anbieter mit Rückbau und Entsorgung umgeht, keine Absichtserklärung.

    Was für diesen Nachweis zählt, ist Überprüfbarkeit: Registrierungsnummer, zuständige Behörde, OfH-Partner, dazu der dokumentierte Prozess inklusive Recyclingzertifikat. Diese Angaben lassen sich direkt im öffentlichen Stiftung-EAR-Register gegenprüfen, unabhängig davon, was der Anbieter selbst kommuniziert. 

    Für die Lieferkettendokumentation zählt deshalb gezielt die Batt-Reg.-Nr. des Herstellers und der Name des OfH-Partners, nicht eine allgemeine Nachhaltigkeitszusage. Das ist die Angabe, die sich tatsächlich verwenden lässt.

  • Großspeicher und Investment: Rückbaukosten über die Laufzeit absichern 

    Bei Front-of-Meter-Projekten wird mit über 15 bis 20 Jahren kalkuliert. Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen gehören in jedes belastbare Finanzmodell, weil sie eine Verbindlichkeit am Ende der Laufzeit darstellen.

    Die Frage, ist daher nicht, ob recycelt wird, sondern: Was passiert, wenn der heutige Anbieter in 15 Jahren nicht mehr existiert, oder wenn sich der OfH-Partner in der Zwischenzeit ändert?

    Für Ersteres schreibt die EU-Batterieverordnung eine finanzielle Garantie vor, die unabhängig vom Fortbestand des Herstellers greift. Für Zweiteres gilt: Ein OfH-Wechsel betrifft nur künftige Projekte, Ihr bereits installiertes System bleibt davon unberührt. Beides zusammen ist der Unterschied zwischen einer freiwilligen Zusage und einer regulatorisch abgesicherten Verpflichtung, und der Unterschied zählt in Ihrer Bilanzierung.

    Für die Due Diligence heißt das: Rückbaukosten gehören bereits in den Investitionsplan, nicht als offene Restgröße ans Laufzeitende.

 

  • Kommunale Beschaffung:
    Recycling-Nachweis in der Ausschreibung 

    Kommunale Beschaffung hat eine andere Fehlerlogik als private. Eine Kostenüberraschung nach Vertragsabschluss lässt sich gegenüber Gemeinderat oder Rechnungsprüfung schlecht vertreten, unabhängig davon, wie gut das Projekt technisch funktioniert. 

    Vor der Entscheidung lohnt sich der Blick auf zwei Dinge:

    • Was ist im Angebotspreis bereits enthalten? Die Batteriemodule sind es, kraft Gesetz.

    • Und was kann zusätzlich anfallen? Der Rückbau der übrigen Anlage, falls die komplette Entfernung statt nur der Zellen beauftragt wird, das ist im Ablauf oben der Punkt, an dem eine separate Rechnung entsteht. Diese Trennung gehört in die Ausschreibungsunterlagen, nicht erst in eine Fußnote nach Vertragsschluss. 


  • Landwirtschaft, Logistik, Transport: Batteriespeicher-Rücknahme kurz erklärt   

    Hier ist die Recyclingfrage seltener das Hauptkaufargument, häufiger ein Vertrauenssignal im Hintergrund.
    Kurz zusammengefasst, was gilt:

    • Die Batterie wird am Lebensende kostenfrei zurückgenommen.

    • Die Registrierung des Herstellers ist öffentlich einsehbar.

    •  Nötig ist nur die Kontaktaufnahme, wenn es soweit ist, um alles Weitere kümmert sich iwell.
      Aus Sicherheitsgründen entfernen ausschließlich der Hersteller und sein zertifizierter Recyclingpartner die Batteriemodule, selbst entfernen ist weder nötig noch erlaubt. 

 

Was in der Praxis häufig übersehen wird  


Rückbau und Recycling gehören zu den wenigen Themen, bei denen der Kunde sich vor dem Kauf tatsächlich etwas beweisen statt nur versprechen lassen kann. Die Registrierung bei der Stiftung EAR ist öffentlich, die gesetzliche Pflicht ist eindeutig, und die finanzielle Absicherung besteht unabhängig vom Anbieter selbst. Das sollte vor der Unterschrift geprüft werden – nicht erst, wenn die Frage ohnehin gestellt werden müsste. 

Batteriemodul und Gesamtanlage verwechseln. Der teuerste Irrtum: "kostenfreie Rücknahme" wird als Garantie für die komplette Anlage gelesen, nicht nur für die Batteriemodule. Bemerkt wird der Unterschied meistens erst beim tatsächlichen Rückbau, wenn eine ungeplante Rechnung entsteht.

Marketingzusage statt Nachweis akzeptieren. Eine allgemeine Nachhaltigkeitsaussage wird als ausreichender Beleg akzeptiert, statt Registrierungsnummer und OfH-Partner konkret einzufordern. Für die eigene Lieferketten- oder ESG-Dokumentation reicht das später oft nicht, was meist erst beim eigenen Audit auffällt, wenn Nachfordern schon unangenehm wird.

Rückbauumfang nicht vorab klären. Ob nur die Zellen oder die komplette Anlage entfernt wird, wird nicht vor Vertragsschluss festgelegt. Die Entscheidung fällt dann erst am Laufzeitende, wenn am wenigsten Verhandlungsspielraum besteht: für Investoren eine unterschätzte Restgröße im Finanzmodell, für Kommunen ein Posten, der nicht in der Ausschreibung stand.

Sicherheitsrisiko unterschätzen. Der einzige Punkt hier, bei dem es nicht um Geld geht: Batteriemodule selbst entfernen, um Zeit oder Kosten zu sparen, oder Auffälligkeiten wie Geruch, Schwellung oder Wärmeentwicklung erst einmal abwarten. Beides ist bei Lithium-Batterien kein Compliance-Risiko, sondern ein Brandrisiko. Auffälligkeiten sollten sofort gemeldet werden, die Module entfernt ausschließlich der Hersteller zusammen mit dem zertifizierten Partner. 

 

Fazit

Wer die Batterie in 15 Jahren abholt, wer das bezahlt, und was bei einer Insolvenz des Anbieters gilt, lässt sich damit beantworten. Entscheidend ist dabei weniger die genaue Zahl als die Antwort selbst: Ob die Kosten für Rücknahme und Recycling im Vertragspreis stecken oder als offene Position erst am Laufzeitende auftauchen, sollte vor der Unterschrift feststehen, nicht erst beim Rückbau.

Die interessantere Frage ist, ob sich das bei jedem Anbieter ebenso konkret klären lässt, oder nur mit einer allgemeinen Zusage. Wer das vor der Unterschrift prüft, erspart sich die Überraschung am Ende der Laufzeit.

  

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